Personenschutz: diskret und geplant

Wenn Sie diese Seite lesen, hat das einen Grund, über den Sie vermutlich nicht öffentlich sprechen wollen. Wir auch nicht — deshalb ist diese Seite bewusst kurz.

Warum hier so wenig steht

Zwei Gründe, beide ernst gemeint. Erstens: Über Personenschutz spricht man nicht öffentlich — keine Einsatzbeschreibungen, keine Andeutungen, keine Geschichten. Das gilt auch für alles, was Sie uns anvertrauen. Zweitens: Auf dieser Website steht nur, was Sie prüfen können. Große Worte über Gefahren und Fähigkeiten können Sie nicht prüfen — Erlaubnis, Abschlüsse und Versicherung schon. Also finden Sie hier genau das.

Was Personenschutz rechtlich ist

Wer gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewacht, „bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“ (§ 34a Abs. 1 Satz 1 GewO). Der Schutz von Personen ist der erste Fall dieses Gesetzes — bewacht wird Leben, nicht nur Eigentum. Diese Erlaubnis halten wir: erteilt vom Ordnungsamt Kassel, 2025.

Wie ein Auftrag beginnt

  1. Ein vertrauliches Erstgespräch, telefonisch, kostenlos und unverbindlich. Sie schildern die Lage; wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können — auch wenn die Antwort nein lautet.
  2. Ein geplantes Vorgehen. Personenschutz ist Planung: Lagebild, Abläufe, Absprachen — bevor jemand neben Ihnen steht.
  3. Klare Absprachen, ein fester Ansprechpartner. Sie wissen jederzeit, wer für Sie zuständig ist und was vereinbart wurde.

Woran Sie uns prüfen können

  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO — Ordnungsamt Kassel, 2025
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Inhaber) — IHK zu Köln, 2020
  • Jede Kraft, die für uns im Einsatz ist, erfüllt die Voraussetzungen nach § 34a GewO und ist im Bewacherregister eingetragen
  • Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssumme 1 Mio. € — Signal Iduna

Erlaubnis und Police gehen Ihnen mit dem Vertrag zu. Alle Nachweise im Einzelnen

Der erste Schritt

Rufen Sie an — das Gespräch ist vertraulich, kostenlos und unverbindlich.

☎ 0163 6271625 — oder per E-Mail: mt-sicherheitsdienst-kassel@outlook.de

Hinweis: § 34a GewO ist unten verlinkt. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Quellen

Stand der Quellenprüfung: 19.08.2026