Veranstaltungsschutz in Kassel: aus der Auflage wird ein Einsatzplan

Ein Fest zu organisieren ist Arbeit genug. Wenn dann im Bescheid „Sicherheitskonzept“ oder „Ordnungsdienst“ steht, kommt eine Aufgabe dazu, die die wenigsten Vereine und Veranstalter jede Woche lösen: die richtige Zahl der richtigen Leute, abgestimmt mit den Behörden, fertig bis zu einem Termin, der sich nicht verschiebt.

Genau diese Aufgabe übernehmen wir — so, dass Sie jeden Schritt nachvollziehen können.

Was wir für Ihre Veranstaltung übernehmen

  • Ordnungsdienst für Ihre Veranstaltung — die Kräfte, die Ihre Auflage oder Ihr Hallenbetreiber verlangt, mit den Aufgaben, die die offizielle Anlage 5 des Hessen-Leitfadens benennt: Einlass- und Zutrittskontrolle, Kontrollaufgaben im Veranstaltungsbereich.
  • Abstimmung, auf die Sie sich verlassen können — ein fester Ansprechpartner von der Anfrage bis zum Abbau; Absprachen, die eingehalten werden, statt Hotline-Schleifen.
  • Vorbereitung für die Behördenabstimmung — § 43 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie sieht vor, dass die Mindestzahl der Kräfte im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten festgelegt wird. Wir bereiten mit Ihnen auf, was Sie in diese Abstimmung mitbringen.

Was in ein Sicherheitskonzept gehört, steht Punkt für Punkt in unserer Sicherheitskonzept-Checkliste für Veranstalter; wann es überhaupt verlangt wird, im Leitfaden Sicherheitskonzept & Ordnungsdienst.

Was wir nicht tun: Leistungen verkaufen, die Ihre Auflage nicht verlangt. Dazu gleich mehr.

Zwei Mitarbeiter des MT-Ordnungsdiensts in Warnwesten bei der Absprache auf einem Veranstaltungsgelände
Ordnungsdienst im Einsatz — Absprache am Veranstaltungsgelände

So entsteht Ihre Personalzahl — und damit Ihr Preis

Es gibt keine gesetzliche Formel für die Zahl der Sicherheitskräfte — keine Regel „ein Ordner pro 100 Besucher“. § 43 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie legt fest, dass die Mindestzahl je Veranstaltung bestimmt wird: „gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden“, im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.

Deshalb bekommen Sie von uns keine Pauschale, sondern eine Ableitung: Besucherzahl, Programm, Gelände, Risiken, Stand der Behördenabstimmung — daraus ergibt sich die Zahl, und die legen wir Ihnen offen. Fragen Sie das bei jedem Angebot nach — ausdrücklich auch bei unserem: Woraus leitet sich die Personalzahl ab? Wer darauf keine Antwort hat, rät. Mit Ihrem Geld.

Warum es diese Formel nicht gibt und was die Zahl in der Praxis bewegt: Wie viele Sicherheitskräfte braucht Ihre Veranstaltung?

Woran Sie uns prüfen können

In dieser Branche behauptet jeder dasselbe. Deshalb behaupten wir hier möglichst wenig — und nennen stattdessen Abschluss, Aussteller und Jahr:

  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO — Ordnungsamt Kassel, 2025
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Inhaber) — IHK zu Köln, 2020. Für diesen Abschluss ist die Sachkundeprüfung nach § 12 Bewachungsverordnung nicht erforderlich
  • Jede Kraft, die für uns im Einsatz ist, erfüllt die Voraussetzungen nach § 34a GewO und ist im Bewacherregister eingetragen
  • Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssumme 1 Mio. € — Signal Iduna

Erlaubnis und Police gehen Ihnen mit dem Vertrag zu. Am Veranstaltungstag gilt unabhängig vom Anbieter: Jede eingesetzte Wachperson muss nach § 18 Bewachungsverordnung einen Ausweis mitführen — mit Namen und den Registernummern von Person und Firma. Lassen Sie ihn sich zeigen — bei uns und bei jedem anderen Anbieter.

Alle Nachweise im Einzelnen

Das transparente Angebot

Sie bekommen von uns ein Angebot mit klaren Leistungen: welche Aufgaben, wie viele Kräfte, welcher Zeitraum, was im Preis enthalten ist — und die Ableitung dahinter. Ein Ansprechpartner, der Ihre Veranstaltung kennt, von der ersten Frage bis zum Abbau. Wer bei Ihrer Veranstaltung die Einsatzleitung übernimmt, steht namentlich im Angebot.

Ob wir für Ihre Veranstaltung die richtige Wahl sind, sagen wir Ihnen im Erstgespräch — auch wenn die Antwort nein lautet.

Wie unsere Leute bei Ihren Gästen auftreten

Ihr Fest ist Ihr Ruf im Ort. Deeskalation ist in diesem Beruf kein Zusatz, sondern Pflichtstoff: § 7 der Bewachungsverordnung zählt die Sachgebiete auf, in denen Wachpersonen unterrichtet werden, darunter „Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen“.

Der Maßstab, an dem wir uns messen lassen: klare Präsenz, respektvoller Umgang, Deeskalation vor allem anderen — Gäste sollen sich sicher fühlen, nicht kontrolliert. Sprechen Sie das im Erstgespräch an; wir erklären Ihnen, wie wir Einlass und Konflikte handhaben.

Sie haben die Auflage auf dem Tisch — oder erwarten sie?

Dann klären Sie in einem Gespräch, was sie bedeutet. In der kostenlosen Erstberatung gehen wir Ihre Anmeldung oder Ihren Bescheid gemeinsam durch. Danach wissen Sie, was in Ihrem Bescheid tatsächlich verlangt ist, woraus sich die Personalstärke ableitet und welche Schritte bis zum Veranstaltungstag anstehen.

Unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch: Wenn eigene Ordner für Ihre Auflage reichen, sagen wir Ihnen genau das.

Ein Hinweis zum Timing — ohne Dramatik, weil er einfach stimmt: Ihr Veranstaltungstermin verschiebt sich nicht, und die Abstimmung mit den Behörden braucht Wochen. Je früher Sie Klarheit haben, desto mehr Spielraum bleibt Ihnen.

☎ 0163 6271625 — oder per E-Mail: mt-sicherheitsdienst-kassel@outlook.de

Hinweis: Die zitierten Vorschriften sind unten verlinkt. Diese Seite ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Abstimmung mit Ihrer Behörde.

Quellen

Stand der Quellenprüfung: 19.08.2026