„Ein Ordner pro 100 Besucher“? Diese Formel steht in keiner Vorschrift
Vielleicht haben Sie die Faustregel schon gehört — in einer Vorstandssitzung, in einem Forum, von einem Anbieter. Sie klingt praktisch. Sie hat nur ein Problem: Sie steht in keiner hessischen Vorschrift. Nicht in der Versammlungsstättenrichtlinie, nicht in der bundesweiten Muster-Verordnung, nicht im Leitfaden des Innenministeriums.
Was wirklich gilt
§ 43 Abs. 2 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie sagt wörtlich, was mit der Personalzahl zu geschehen hat:
„Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen.“
Festgelegt wird die Zahl also im Sicherheitskonzept — je Veranstaltung, und zwar „im Einvernehmen“ mit den zuständigen Stellen: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste. Die bundesweite Muster-Versammlungsstättenverordnung enthält wortgleich dieselbe Regelung. Und auch dort, wo Betreiber eigene Regeln setzen, gilt das Prinzip: Das Kongress Palais Kassel bestimmt die Anzahl „durch die Art der Veranstaltung, die Anzahl der Besucher, potentielle Veranstaltungsrisiken und durch ggf. zusätzliche Anforderungen der Bau- und Ordnungsbehörden“ (Sicherheitsbestimmungen, gültig ab 01.12.2020).
Nirgendwo: eine Formel.
Was das für Sie bedeutet
Die Personalzahl ist keine Zahl, die jemand aus einer Tabelle abliest. Sie ist das Ergebnis aus dem Profil Ihres Festes — Art, Besucherzahl, Gefährdungsgrad, Gelände — und der Abstimmung mit den Behörden. Zwei Konsequenzen:
- Niemand kann Ihnen seriös eine Zahl nennen, ohne Ihr Fest zu kennen. Wer es trotzdem tut — egal ob Ratgeber-Artikel oder Anbieter —, rät.
- Die Zahl ist begründbar. Wenn die Abstimmung eine bestimmte Zahl ergibt, gibt es dafür Gründe, die im Konzept stehen. Das können Sie nachvollziehen und hinterfragen.
Wann für Ihr Fest überhaupt ein Sicherheitskonzept verlangt wird und wer den Ordnungsdienst festlegt, steht im Leitfaden Sicherheitskonzept & Ordnungsdienst.
Warum das gut für Sie ist
Die Staffelung „nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden“ ist Verhältnismäßigkeit mit Rechtsgrundlage: Ein ruhiges Vereinsfest muss nicht ausgestattet werden wie ein Risikospiel. Und die fehlende Formel gibt Ihnen eine einfache Prüffrage für jedes Angebot — auch für unseres:
„Woraus leitet sich diese Personalzahl ab?“
Eine seriöse Antwort verweist auf Ihre Veranstaltungsdaten und die Behördenabstimmung. Eine unseriöse verweist auf eine Pauschale.
Wie wir die Ableitung machen: So entsteht Ihre Personalzahl — und damit Ihr Preis
Hinweis: Keine Rechtsberatung; die Festlegung erfolgt im Verfahren mit Ihrer Behörde. Quellen unten.
Sie brauchen die Zahl für Ihr Fest — nicht für irgendein Fest
In der kostenlosen Erstberatung gehen wir Ihre Veranstaltungsdaten durch und skizzieren, wie die Ableitung für Ihr Fest läuft und welche Größenordnung in die Behördenabstimmung geht. Danach reden Sie mit dem Ordnungsamt — und mit jedem Anbieter — auf Augenhöhe.
☎ 0163 6271625 · per E-Mail: mt-sicherheitsdienst-kassel@outlook.de
MT Sicherheitsdienst, Kassel
Quellen
- § 43 H-VStättR — wirtschaft.hessen.de (PDF)
- § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung — haufe.de (Normtext)
- Kassel Kongress Palais, Sicherheitsbestimmungen gültig ab 01.12.2020 (PDF) — kongress-palais.de/sicherheitsbestimmungen · Stand geprüft: 15.08.2026
- Leitfaden „Sicherheit bei Großveranstaltungen“, Hess. Innenministerium (PDF)
Stand der Quellenprüfung: 15.08.2026