Sicherheitskonzept-Checkliste: Was die Behörde sehen will — Punkt für Punkt
Die Kategorien, um die es geht, sind öffentlich nachlesbar: § 43 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie zählt die Pflichtbestandteile eines Sicherheitskonzepts auf, die Anlage 5 des Hessen-Leitfadens listet die Aufgaben des Ordnungsdienstes, und für kleinere Feste hat der Hessische Städte- und Gemeindebund 2024 einen Bewertungsbogen veröffentlicht. Diese Checkliste führt diese drei Quellen zusammen und sagt bei jedem Punkt, aus welcher er stammt. Welche davon Ihre Behörde tatsächlich heranzieht, entscheidet sie im Einzelfall — vollständig zu sein ist trotzdem der günstigste Weg.
So nutzen Sie die Liste: Jeder Punkt trägt eine Kennzeichnung. [Quelle] heißt: steht so in einem offiziellen Dokument (unten verlinkt). [Empfehlung] heißt: unser praktischer Rat — sinnvoll, aber keine Vorschrift. So sehen Sie jederzeit, was verlangt ist und was nur klug ist.
Warum diese Vorgaben für Ihr Fest gelten und auf welchen drei Wegen sie zustande kommen, steht im Leitfaden Sicherheitskonzept & Ordnungsdienst.
Block 1 — Die Veranstaltungsdaten
Das Fundament; in Kassel sind das die Angaben der Anmeldung beim Ordnungsamt:
- Dauer der Veranstaltung [Quelle]
- Ort (inkl. Flächen für Aufbau, Flucht, Anlieferung) [Quelle]
- Programm / Ablauf [Quelle]
- Aufbauplan [Quelle]
- Teilnehmerliste (z. B. Stände, Schausteller, Mitwirkende) [Quelle]
- Erwartete Besucherzahl [Quelle] — geben Sie die realistische an, nicht die erhoffte; sie ist später die Basis der Personalbemessung [Empfehlung]
Block 2 — Besuchersicherheit
Diese vier Kategorien stammen aus einem anderen Dokument als Block 3: aus dem Bewertungsbogen des Hessischen Städte- und Gemeindebunds für Feste ohne eigenes Sicherheitskonzept und unter 5.000 Besuchern. Wir führen sie hier trotzdem mit, weil sie zeigen, worauf eine Behörde auch beim kleinen Fest schaut — sie sind keine Pflichtbestandteile eines Sicherheitskonzepts nach § 43:
- Maßnahmen zur Besuchersicherheit beschrieben [Quelle]
- Brandschutzvorkehrung [Quelle]
- Flucht- und Rettungswege (freigehalten, ausgeschildert, im Plan eingezeichnet) [Quelle]
- Ersthelfer und Sanitätsdienst [Quelle]
Block 3 — Der Ordnungsdienst (das Herzstück)
- Mindestzahl der Kräfte festgelegt — „gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden“ [Quelle]. Achtung: Es gibt keine gesetzliche Formel; die Zahl entsteht je Veranstaltung in Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten [Quelle]. Wie die Ableitung funktioniert: Wie viele Sicherheitskräfte braucht Ihre Veranstaltung?
- Aufgaben benannt, mindestens: Einlass- und Zutrittskontrolle, Kontrollaufgaben [Quelle]
- Falls Videoüberwachung: System, Kamerapositionen, überwachte Bereiche, zuständiges Personal dokumentiert [Quelle]
- Geklärt, wer den Dienst stellt: eigene Ordner oder beauftragtes Wach- und Sicherheitsunternehmen — beauftragt werden muss erst, „sofern er diesen nicht selbst stellen kann“ oder Behörde/Betreiber es verlangen [Quelle]
- Bei Beauftragung: Anbieter arbeitet im erlaubnispflichtigen Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) [Quelle]; Qualitätsmaßstab der Behörden ist die DIN 77200 samt Bewachungsverordnung [Quelle]
Block 4 — Kommunikation und Durchsagen
- Allgemeine und besondere Sicherheitsdurchsagen vorbereitet [Quelle]
- Betriebliche Sicherheitsmaßnahmen beschrieben [Quelle]
- Erreichbarkeiten am Veranstaltungstag: wer entscheidet, wer spricht mit Polizei/Rettung [Empfehlung]
Block 5 — Ort und Zufahrt
- Bei Hallen/Versammlungsstätten: Sicherheitsbestimmungen des Betreibers eingeholt — das Kassel Kongress Palais etwa lässt nur „von der Betreiberin zugelassene“ und mit dem Haus (auch für eine Räumung) vertraute Unternehmen zu [Quelle: Sicherheitsbestimmungen, gültig ab 01.12.2020]. Andere Häuser regeln das eigenständig — holen Sie deren Bestimmungen ein [Empfehlung]
- Kostenfrage geklärt: „Die Kosten für die Bereitstellung und den Einsatz des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gehen zu Lasten des Veranstalters“ [Quelle: Kassel Kongress Palais] — bei behördlichen Auflagen sagt das kein Dokument eigens, es folgt aus der Bindung der Auflage an Ihre Genehmigung [Empfehlung]
- Zufahrtsschutz mit der Polizei besprochen: Planung „auf Basis einer aktuellen Einschätzung der Polizei“; unter 5.000 Personen ohne besondere Bedeutung „in der Regel“ kein Zufahrtsschutz — aber es entscheidet der Einzelfall [Quelle]
- Nur bei Hallen: Anzeigefrist des Betreibers eingehalten. Das Kassel Kongress Palais verlangt: „Bis spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung sind vom Mieter … der Betreiberin sämtliche Leistungen, organisatorischen und technischen Details … mitzuteilen“ [Quelle: Sicherheitsbestimmungen, gültig ab 01.12.2020]. Für Feste im öffentlichen Raum gibt es keine vergleichbare veröffentlichte Frist — fragen Sie beim Ordnungsamt nach [Empfehlung]
Block 6 — Am Veranstaltungstag
- Ausweiskontrolle beim beauftragten Dienst: Jede Wachperson muss einen Ausweis mitführen — mit Name, Unternehmen und den Bewacherregister-Identifikationsnummern von Wachperson und Firma (§ 18 BewachV). Lassen Sie sich die Ausweise zeigen [Quelle]
- Ein fester Ansprechpartner des Dienstes für Sie als Veranstalter [Empfehlung]
- Kurzes gemeinsames Briefing vor Einlass: Plan, Durchsagen, Eskalationsweg [Empfehlung]
Hinweis: Diese Checkliste bündelt offizielle Kategorien (Quellen unten) und markierte Empfehlungen. Sie ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Abstimmung mit Ihrer Behörde und ggf. dem Betreiber Ihres Veranstaltungsortes.
Zwei Punkte dieser Liste kann keine Checkliste für Sie lösen
Die Personalzahl und die Frage „selbst stellen oder beauftragen“ hängen an Ihrem konkreten Fest. Genau diese beiden klären wir in der kostenlosen Erstberatung: Sie bringen Anmeldung oder Auflage mit — danach haben Sie für beide Punkte eine belastbare Grundlage. Unverbindlich; wenn eigene Ordner reichen, sagen wir Ihnen das.
☎ 0163 6271625 · per E-Mail: mt-sicherheitsdienst-kassel@outlook.de
MT Sicherheitsdienst, Kassel
Quellen
- § 43 H-VStättR (Bestandteile, Mindestzahl, Einvernehmen) — wirtschaft.hessen.de (PDF)
- Anlage 5 „Bestandteile eines Sicherheitskonzeptes“, Hessen-Leitfaden — innen.hessen.de (PDF)
- HSGB: Arbeitshilfe „Sicherheit für kleinere Veranstaltungen“ (27.06.2024) — hsgb.de
- Leitfaden „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ (Ordnungsdienst, DIN 77200) — innen.hessen.de (PDF)
- Stadt Kassel, Ordnungsamt: „Koordination von Veranstaltungen“ — kassel.de
- Kassel Kongress Palais: Vertragliche Sicherheitsbestimmungen, gültig ab 01.12.2020 — kongress-palais.de/sicherheitsbestimmungen (PDF)
- § 18 BewachV — gesetze-im-internet.de
- § 34a GewO — gesetze-im-internet.de
- Sportkreis Fulda-Hünfeld: Sicherheitsauflagen-Hinweis (29.07.2025)
Stand der Quellenprüfung: 15.08.2026